Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen
Gesetzliche Regelungen und Angebote zur Förderung von Kommunen
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Die Schulung „Fördermittel für Kommunen: Klimaschutzförderrichtlinie des Landes“ der Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV GmbH (LEKA MV) stellt die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Mittelpunkt.
Sie erhalten einen Überblick über die zulässigen Fördervorhaben, Anlaufstellen und Praxisbeispiele.
Insgesamt gibt es fünf Bereiche für zulässige Fördervorhaben:
1. Machbarkeitsstudien, Vorplanstudien und Vorbereitung
2. Planung von investiven Vorhaben zur intelligenten Kopplung
3. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizient
4. Investive Vorhaben der Entwicklung/ Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
5. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen
Inhalt
1. Begrüßung und Teilnehmerumfrage
2. Vortrag Dr. Heiko Siraf vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 06:56 min
• Gesetzliche Vorgaben aus der Europäischen Union
• Gesetzliche Vorgaben und Angebote der Bundesregierung
• Angebote für Fördermittelfinder und Fördermittelberatung in MV
d. Klimaschutzförderrichtlinie des Landes für Kommunen 29:00 min
3. Diskussion und Fragen 53:25 min
4. Angebote der LEKA MV für Kommunen 01:20:45 h