Fördermittel für Kommunen – Teil 1

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Fördermittel für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende

Teil 1 – Wärmewende, Klimaschutz & erneuerbare Energien

Die Energiewende ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und weil sie so dringlich ist, gibt es zahlreiche Förderinstrumente, die bei der Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen können. Als Hilfestellung haben wir von der LEKA MV einige der aktuellen Fördermittel für Kommunen und Städte zusammengestellt, sortiert nach den jeweiligen Fördermittelgebern.

Es ist zu beachten, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben. Mitunter sind die Zeitfenster für die Antragstellung recht kurz bemessen. Darum lohnt es sich, bei Ideen immer schnell zu sein.

Im ersten Teil stellen wir Ihnen ausgewählte Förderoptionen für die Bereiche Klimaschutz und erneuerbare Energien vor. Anschließend, in einem zweiten Teil, geht es dann um die Bereiche Effizienz & energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende.

Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im April 2024 die neue Klimaschutzförderrichtlinie des Landes veröffentlicht, die es Kommunen ermöglicht, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu erhalten. Diese Mittel sind speziell für Projekte gedacht, die die Treibhausgasemissionen nachhaltig um mindestens 30% reduzieren. Die Förderung beinhaltet Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherlösungen, die sonst nicht oder nur teilweise von der EU oder der Bundesregierung unterstützt werden.

Förderfähige Projekte umfassen eine breite Palette von Vorhaben:

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und andere Vorbereitungen.
  • Planung und Umsetzung investiver Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur intelligenten Kopplung.
  • Abwärme- und Kältenutzung, wie z.B. Abluftsysteme mit Energierückgewinnung und Wärmeverteilersysteme.
  • Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Wärme, darunter energieeffiziente Beleuchtung und Verschattungsanlagen.
  • Investitionen in smarte Gebäudetechnik und energierelevante Bauteile.
  • Entwicklung von intelligenten kleinräumigen Energiesystemen, z.B. Quartierslösungen und intelligente Energienetze.
  • Demonstrationsvorhaben, die neue Lösungen zur Energieeinsparung zeigen und zur Nachahmung anregen sollen.

Die folgenden Zuwendungsempfänger*innen können eine Förderung nach der neuen Richtlinie beantragen:

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
  • Kirchen/Religionsgemeinschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern die Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft

Weitere Informationen zur Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen online hier. Die Antragsstellung ist über das Landesförderinstitut MV möglich.

 

Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI

Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert seit 2008 Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld und unterstützt kommunale Akteurinnen und Akteure dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. So ist eine Förderung für eine Vielzahl strategischer sowie investiver Klimaschutzmaßnahmen möglich.

Zu den strategischen Klimaschutzmaßnahmen zählen unter anderem:

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiesparmodelle in Kitas und Schulen
  • Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination für Landkreise
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements

Bei investiven Vorhaben lassen sich zum Beispiel folgende fördern:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Mobilitätsstationen
  • Verbesserung des ruhenden Radverkehrs
  • Bike+Ride Radabstellanlagen
  • Verbesserung des fließenden Radverkehrs
  • Sammlung von Garten- und Grünabfällen
  • Bioabfallvergärungsanlagen
  • Siedlungsabfalldeponien
  • Abwasserbewirtschaftung
  • Trinkwasserversorgung
  • Sanierung von Beckenwasserpumpen

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) trat zum 1. November 2024 in Kraft. Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist seit dem 1. Februar 2025 möglich, gemäß den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung.

Förderung wurde vereinfacht

Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Einführung der Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro an Kommunen. Für sie wird die Förderung damit wesentlich einfacher gestaltet und entbürokratisiert.

Die Antragstellung für Personalförderung wird durch die Einführung pauschalisierter Ansätze ebenfalls vereinfacht. Die bisher erforderliche detaillierte Ausgabenplanung entfällt zugunsten einer übersichtlichen Gesamtdarstellung.

Übrigens sind Kommunen, die bereits Klimaschutzkonzepte erarbeitet und Stellen für Klimaschutzmanager*innen geschaffen haben, wesentlich erfolgreicher beim Einwerben der Fördermittel. Dies belegt eine  Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2022 und die Auswertung aktueller Antragsverfahren in unserem Bundesland über die Förderdatenbank des Bundes. Weitere Informationen zu den Förderangeboten und der Antragsstellung online hier.

Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) eingereicht werden. Alle Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden, insbesondere wichtige Hinweise und Tutorials zur Antragstellung, finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative (www.klimaschutz.de).

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Grünflächen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss in Höhe von 80 % bis 90 % Ihrer Kosten
  • für Grünflächen und heimische Artenvielfalt
  • für die Wiederherstellung natürlicher Boden­funktionen durch Ent­siegelung
  • für Sach- und Personalkosten von Kommunen
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebiets­körperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzu­ord­nen sind

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammen­arbeit beantragen oder den Zuschuss weiter­leiten (z.B. an Stadt­werke, Kirchen, kommunale Wohnungs­unternehmen oder gemein­nützige Vereine / Stiftungen).

Konditionen:
Der Zuschuss beträgt

  • 80 % der förderfähigen Kosten
  • 90 % für finanzschwache Kommunen

Förderzeitraum

  • Ihre Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein.
  • Sie können einmalig eine Verlängerung um bis zu 24 Monate beantragen.
  • Für die Pflege von Neupflanzungen gilt ein Förder­zeitraum von bis zu 36 Monaten nach Abschluss der Umsetzungs­maß­nahmen.

Kommunen können seit dem 05.03.2025 im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Anlage kleiner, naturnaher Parkflächen sowie Naturerfahrungsräumen und urbanen Wäldern beantragen. Gefördert werden auch die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement und die Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer.

Weitere Informationen

Informationen zum ergänzten KfW-Programm finden Sie unter: www.kfw.de/444
Informationen zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz finden Sie hier.
Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK), die zentrale Anlaufstelle für das Thema Natürlicher Klimaschutz auf Bundesebene, mit weiteren Informationen zu Beratung und Förderung finden Sie unter: https://www.kompetenzzentrum-nk.de/

 

Die Zuschüsse und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW unterstützt öffentliche Einrichtungen durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Die Förderprogramme richten sich an Kommunen, kommunale Unternehmen sowie soziale Organisationen und Vereine. Die Basisförderung der KfW passt zu fast jedem Vorhaben. Sie ist einfach zu beantragen, an wenige Bedingungen geknüpft und in der Regel gibt es schnell eine Zusage. Darüber hinaus hat die KfW spezielle Förderprogramme für besonders energie­effiziente oder nachhaltige Maßnahmen im Angebot. Die Anforderungen für die Bean­tragung sind höher – dafür sind die Konditionen vorteil­hafter.

Die beantragten Projekte sollten für eine Förderung zu den folgenden Themen passen:

  • Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Energieeffizient sanieren
  • Klimafreundlicher Neubau Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Infrastruktur in der Kommune
  • Nachhaltiger Verkehr und Fahrzeuge
  • Erneuerbare Energien
  • Effiziente Wärmeerzeugung, Speicherung, Netze und Leitungen
  • Stromerzeugung, Speicherung und Netze mit erneuerbaren Energien
  • Innovative Pilotvorhaben für nachhaltige Lösungen
  • Umwelt­innovations­programm
  • Mittel zum Betrieb von kommunalen Unternehmen
  • Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (aktuell Antragsstopp)

Weitere Informationen zu den Produkten und der Antragsstellung online hier.

 

LEADER in MV

LEADER steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden. In dieser Förderperiode werden vorrangig Vorhaben unterstützt, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen.

Als Budget für die Förderperiode 2023-2027 stehen rund 55 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 2,5 Mio. Euro Landesmittel zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger zur Verfügung.

Die Förderanträge werden an die jeweiligen Lokalen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) gerichtet, die für die Förderperiode 2023-2027 jeweils individuelle Einreichungsfristen haben. Weitere Informationen online hier.

Schon gewusst? Kostenlose Fördermittelberatung im Landeszentrum für erneuerbare Energien.

Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV (Leea MV) mit Sitz in Neustrelitz unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.

Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Weitere Informationen finden Sie hier: www.foerderung-leea-mv.de

Fazit

Die Energiewende ist eine dringende Herausforderung, und zahlreiche Förderinstrumente unterstützen Kommunen bei der Umstellung auf eine dekarbonisierte Energieversorgung. Zu den wichtigen Förderprogrammen zählen die Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), Zuschüsse und Kredite der KfW, LEADER-Programme sowie Fördermittel für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für Machbarkeitsstudien, energieeffiziente Maßnahmen, intelligente Energiesysteme und mehr. Schnell sein lohnt sich, da die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden.

Lesen Sie auch gern unseren zweiten Teil unseres Blogs zum Thema Fördermittel für Kommunen und Städte in MV mit den Schwerpunkten Energieeffizienz, energetische Sanierung. Mobilität und Wärmewende.

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