Fördermittel für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende
Teil 2 – Energieberatung, energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende
Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die sowohl Personal als auch Finanzmittel bedarf. Für die Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen zahlreiche Fördermittel, von denen wir einige vorstellen möchten. In diesem Blogbeitrag geht es um die Schwerpunkte Effizienz, energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende.
Beachten Sie bitte, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben. Den ersten Teil zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche, Klimaschutz und erneuerbare Energien können Sie hier nachlesen.
Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Etwa zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Bereich entfallen auf Gemeinden und Landkreise sowie auf gemeinnützige Organisationen. Daher unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen mit dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN), um Einsparpotenziale systematisch zu identifizieren und zu nutzen. Aktuell sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.
Inhaltlich geht es in drei Modulen um:
- Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599: Zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein Gebäude energetisch saniert werden kann.
- Sanierungsberatung: Unterstützung bei der Umsetzung eines förderfähigen „Effizienzgebäudes“.
- Neubau-Beratung: Für Nichtwohngebäude nach BEG-Effizienzgebäude-Stufe 40.
- Energieaudit nach DIN EN 16247: Analyse des Energieeinsatzes zur Identifikation von Einsparpotenzialen.
- Contracting-Orientierungsberatung: Prüfung, ob ein externer Dienstleister Effizienzmaßnahmen wirtschaftlich umsetzen kann.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle koordiniert die Fördermittelmittelbeantragung und -vergabe der einzelnen Module. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ für Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und Heizungsoptimierung sowie die Energieberatung für Wohngebäude können Kommunen als investiven Zuschuss beantragen.
Folgende Maßnahmen sind Bestandteil der Förderung:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türensommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik außer Heizungstechnik, z. B.:
- Raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (bei Wohngebäuden)
- Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung sowie energieeffizienten Innenbeleuchtungssystemen
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Einbau effizienter Wärmeerzeuger und Anlagen zur Heizungsunterstützung
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (bei Bestandsgebäuden)
- Heizungsoptimierung, z. B.:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
- Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
- Fachplanung und Baubegleitung
Für die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen ist das BAFA zuständig. Hingegen werden die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung (ein Teil der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“). Daneben kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben beantragt werden. Weitere Informationen online auf der Internetseite der BAFA und der KfW.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt die Bundesregierung den Neubau sowie die Umstellung von Wärmenetzen mit einer mindestens 75-prozentigen Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme. Ebenso werden Erweiterungen und Verdichtungen bestehender Netze sowie deren Dekarbonisierung gefördert. Neben Kommunen sind auch Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, eingetragene Vereine und Genossenschaften antragsberechtigt.
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
- Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Einzelmaßnahmen
- Betriebskostenförderung
Die BEW hat ein Fördervolumen in Höhe von drei Milliarden Euro bis zum Jahr 2026. Die Antragsstellung ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Weitere Informationen online hier.
Förderung des Fußverkehrs
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen, indem sie vor allem:
- die Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit für Fußgänger*innen erhöhen,
- die Attraktivität des Fußverkehrs steigern,
- zur Stärkung der Inter- und Multimodalität beitragen,
- innovative Ansätze zur Konfliktreduktion mit anderen Verkehrsarten erproben,
- Erkenntnisgewinne für einen spürbaren Qualitätsanstieg im Bereich Fußverkehr in städtischen und ländlichen Räumen erzielen,
- die nachhaltige Mobilität durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fußgänger*innenfördern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt grundsätzlich maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festlegung auf eine Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsteils erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und Details zur Antragsstellung sind hier.
Sonderprogramm Stadt und Land
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum zu steigern. Dies kann beispielsweise durch den Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer, moderner Abstellanlagen geschehen.
Zuwendungen werden gewährt für:
- Neu-, Um- und Ausbau von Radinfrastruktur, z. B.:
- Straßenbegleitende, möglichst vom motorisierten Verkehr getrennte Radwege, Radfahr- und Schutzstreifen
- Eigenständige Radwege, Fahrradstraßen und -zonen
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung
- Optimierung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Sanierung und Ertüchtigung bestehender Radwege und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten
- Anlagen für den ruhenden Radverkehr, z. B.:
- Diebstahlsichere Abstellanlagen (Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme, Fahrradboxen)
- Fahrradparkhäuser an wichtigen Knotenpunkten
- Fahrrad- und Pedelec-Parkplätze mit Lademöglichkeit an ÖPNV-Schnittstellen
- Maßnahmen zur Verkehrsfluss- und Sicherheitsoptimierung, z. B.:
- Koordinierung von Ampelschaltungen oder getrennte Grünphasen für verschiedene Verkehrsströme
- Fußverkehrsvorhaben (in begründeten Einzelfällen), sofern baulich vom Radverkehr getrennt und als gemeinsames Projekt geplant
- Gemeinsame Geh- und Radwege, falls getrennte Wege nicht umsetzbar oder unverhältnismäßig sind
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 %.
Die Förderanträge sind an das Land Mecklenburg-Vorpommern also konkret an das Landesförderinstitut MV zu richten. Damit die Fördermittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt. Weitere Informationen sind online auf der Seite des Landesförderinstitutes MV zu finden.
Naturschutz durch Wildnisfonds
Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Um das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Wildnisfonds eingerichtet.
Förderschwerpunkte
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen,
- Ankauf von Flächen zur Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Schutzgebieten,
- Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten und
- Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Schutzgebieten.
Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitergehende Fragen werden hier ausführlich erläutert.
Waldklimafonds
Mit einer neuen Förderrichtlinie im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das Bundesumweltministerium private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau und honoriert Ökosystemleistungen naturnaher Wälder.
Die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ bietet damit eine weitere Unterstützung, um den Waldumbau hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern voranzubringen
Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wird die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt, die bereits ab sofort potenzielle Antragstellende berät. Weitere Informationen sind bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zu finden.
Schon gewusst? Kostenlose Beratung im Landeszentrum für erneuerbare Energien!
Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.
Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.foerderung-leea-mv.de
Fazit
Im zweiten Teil unseres Blogbeitrags werden Fördermöglichkeiten für Effizienz, energetische Sanierung, Mobilität und die Wärmenetze vorgestellt. Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude unterstützt Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäude. Begleitet wird die kommunale Infrastruktur durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau einer klimafreundlichen Radwegeinfrastruktur. Auch für den Fußverkehr bietet das Bundesministerium interessante Fördermöglichkeiten an.
Übrigens: Den ersten Teil unseres Blogs zu ausgewählte Förderoptionen für die Bereiche Klimaschutz und erneuerbare Energien finden Sie hier.
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